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Ansprechpartnerin

Frau
Jeannette Carlé

Betreuungsverein

Tel:  06131 - 26 93 2
Fax: 06131 - 26 98 1

jeannette.carle[at]drk-mainz[dot]de

DRK Kreisverband
Mainz-Bingen e.V.
MItternachtsgasse 6
55116 Mainz

Ansprechpartnerin

Frau
Sabine Backhaus

Betreuungsverein

Tel:  06131 - 26 93 7
Fax: 06131 - 26 98 1

sabine.backhaus[at]drk-mainz[dot]de

DRK Kreisverband
Mainz-Bingen e.V.
MItternachtsgasse 6
55116 Mainz

Vorsorgemöglichkeiten des Betreuungsvereins


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für Fälle wie Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Beeinträchtigungen Vorsorge zu treffen. Im folgenden stellen wir Ihnen diese Alternativen vor. Natürlich beraten wir Sie gerne auch persönlich zu diesen Vorsorgemöglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Vollmacht

Eine Vollmacht  ist ein privatrechtlicher Vertrag. Um sie zu erteilen, muss die Geschäftsfähigkeit gewährleistet sein. Die Vollmacht macht die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig. Sie können alle Angelegeheiten regeln, die Ihnen wichtig sind wie Rechtsgeschäfte, Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht wird dann wirksam, wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung basiert auf dem Betreuungsgesetz vom 1. Januar 1992 und regelt die rechtliche Betreuung. Für das Verfassen einer Betreuungsverfügung ist die Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich. Der Betreffende muss lediglich seinen Willen äußern können. Das Vormundschaftsgericht bestellt und beaufsichtigt den gesetzlichen Betreuer.

Sie können darin vorsorgliche Regelungen treffen für den Fall, dass eigenständige Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich auch dann, wenn keine Person vorhanden ist, der eine Vollmacht erteil werden könnte.

Patientenverfügung

Niemand darf Ihr Leben auf Ihen Wunsch hin beenden. Niemand darf Ihr Sterben gegen Ihren Willen aufhalten oder verlängern. Je mehr Möglichkeiten die Intensivmedizin bietet, umso wichtiger wird es, rechtzeitig zu überlegen, ob Sie lebensverlängernde Möglichkeiten unter allen Umständen in Anspruch nehmen wollen oder unter welchen Bedingengen Sie darauf verzichten möchten.

In einer Patientenverfügung können Sie eine solche Erklärung für den Fall hinterlegen, dass Sie durch Unfall oder Krankheit in einen Zustand geraten, in dem Sie Ihre Urteil- und Entscheidungsfähigkeit auf Dauer verloren haben - vorausgesetzt, Sie sind geschäftsfähig. In Verbindung mit der Patientenverfügung sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Gesundheitsvollmacht erteilen. Darin entbinden Sie den Arzt dieser Person gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht und ermächtigen sie, sich für die erforderlichen Schritte im Sinne Ihrer für Sie einzusetzen und Sie zu vertreten.

Ist ein Patient nicht fähig einzuwilligen - beispielsweise im Koma -, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Eine Patientenverfügung kann dann weiterhelfen.

Die Patientenverfügung sollte Ihre individuelle "Handschrift" tragen. Hier ist kein vorgefertigtes Formular sinnvoll. Je konkreter sie Ihre Wünsche erkennen lässt, umso besser ist sie umzusetzen. Sinnvoll und hilfreich ist es, konkrete Zeiträume festzulegen: Wie lange soll eine intensivmedizinische Therapie fortgesetzt werden? Nach welcher Zeit soll eine lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden? So ist gewährleistet, dass den behandelnden Ärzten oder Ihrem Bevollmächtigten die nötigen Informationen zur Verfügung stehen, um in Ihrem Willen zu handeln.