Sozialer Service
Suchdienst und Familienzusammenführung
"Ungewissheit über den Verbleib eines lieben Menschen ist genauso schwer zu ertragen wie physisches Leid."
Deshalb nimmt der Suchdienst auch bei Katastrophen und Konflikten im Ausland die Anfragen nach dem Verbleib von Vermissten entgegen. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Kommitee vom Roten Kreuz versuchen wir, den Kontakt wieder herzustellen.
Der Suchdienst ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Roten Kreuzes. Er wird auf Bundes-, Landes- und Kreisverbandsebene wahrgenommen und basiert auf einer Vereinbarung mit der Bundesregierung.
Bei der Familienzusammenführung geht es in erster Linie um die Beratung von Aus- und Übersiedlern über die notwendigen Einreise- und Ausreiseformalitäten.