helferportraits--header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Frau
Sigrid Müller
KAB-Leiterin

kab@drk-mainz.de

Aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit erreichen Sie uns unter der oben aufgeführten Mailadresse.

Kreisauskunftsbüro KAB

Ungewissheit über den Verbleib eines lieben Menschen ist genauso schwer zu ertragen wie physisches Leid!

Leitsatz aus dem Protokoll der XVII. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1948 in Stockholm

Was wir tun und wie wir arbeiten

Das Kreisauskunftsbüro (KAB) spielt im DRK-Kreisverband Mainz-Bingen eine wichtige Rolle bei Katastrophen und Großschadensereignissen als auch bei Großveranstaltungen wie dem Rosenmontag oder dem Mainzer Gutenbergmarathon.

Zu unseren Aufgaben gehört die Registrierung der Einsatzkräfte bei Übungen, Großveranstaltungen, Evakuierungen, das Erfassen und die Auswertung von Informationen über betroffene und verletzte Personen, die Annahme telefonischer und persönlicher Suchanfragen aus der Bevölkerung sowie die Auskunftserteilung an Angehörige über den Verbleib gesuchter Personen.

Papier und PC

Die bei einem Einsatz erhobenen Daten werden an das zuständige KAB weitergeleitet. Hier erfolgt die Erfassung zum einen über eine manuelle Kartei, zum anderen elektronisch über die Suchdienstsoftware Xenios. Damit ist sichergestellt, dass alle Informationen stets zur Verfügung stehen.

Einige KAB-Einsatze, in denen der DRK-Suchdienst wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung gewesen ist:

  • Hochwasser Ahrtal 2021
  • Hochwasser 2013
  • Papstbesuch 2011
  • Love Parade Unglück 2010
  • Amoklauf in Winnenden 2009
  • Fußball WM 2006

Zusätzlich Einsätze, bei denen wir mit unseren Ehrenamtlichen unterstützen: 

  • Bombenentschärfung Mainz 2022
  • Bundeswettbewerb 2022
  • Rheinland-Pfalz Tag 2022

Wie ich mich engagieren kann

Sie möchten sich ehrenamtlich im Kreisauskunftsbüro (KAB) engagieren? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen rund um die Mitarbeit.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Sie sollten die Fähigkeit haben, auf Menschen einzugehen, teamfähig sein und auch in Ausnahmesituationen Ruhe bewahren können.

Benötige ich bestimmte Ausbildungen?

Nachdem Sie an der allgemeinen Helferausbildung des DRK teilgenommen haben, vermitteln wir Ihnen in der Fachdienstausbildung Suchdienst in 5 Modulen alle erforderlichen Kenntnisse für eine Mitarbeit im KAB.

Muss ich PC-Kenntnisse mitbringen?

Grundlegende Kenntnisse sind wünschenswert, aber kein Muss. Die Aufgaben im KAB sind vielfältig.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

In der Regel treffen wir uns einmal im Monat am jeweils letzten Donnerstag im Monat von 19 bis 21 Uhr.

Do you speak English?

Besonders freuen wir uns über Helfer, die über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Diese sind auch für die KAB-Arbeit von besonderer Bedeutung, aber natürlich keine zwingende Voraussetzung.

Katastrophen und Großschadenslagen

 

Das Amtliche Auskunftsbüro des DRK übernimmt auch das so genannte Auskunftswesen bei Katastrophen und größeren Schadenslagen.

Dies ergibt sich aus der humanitären Rolle des DRK als nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich gemäß § 1 DRK-Gesetz.

Operativ-taktisch sind mit dieser Aufgabe die DRK-Landes- und Kreisverbände als Landes- und Kreisauskunftsbüros des DRK betraut. Hierfür organisieren sie im Schadensfall eine so genannte Personenauskunftsstelle, die Informationen zu Verletzten bzw. unverletzten Personen sammelt und Auskünfte gegenüber besorgten Angehörigen erteilt.

Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den unteren Verwaltungsbehörden und den DRK-Verbänden auf Grundlage des jeweiligen Katastrophenschutzrechts der Länder werden die Aufgaben als Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahrgenommen.

Humanitäre Aufgaben im bewaffneten Konflikt

Das humanitäre Völkerrecht, abgeleitet aus den Genfer Abkommen, stellt Regeln der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt auf. Das Leiden der Opfer kann es nicht gänzlich verhindern, aber doch die Staaten seinen Maßstäben entsprechend bindend verpflichten. Damit gewährleistet das humanitäre Völkerrecht den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den konfliktführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich Art und Weise der Kriegsführung auf. Insbesondere Kriegsgefangene und zivilinternierte Personen sind im Ausnahmezustand eines bewaffneten Konfliktes oftmals schutzlos; sie benötigen daher die Unterstützung des Roten Kreuzes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Gesetz vom 21. August 1954 den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 beigetreten (s. BGBI. 1954, Teil II, Seite 781).

Die Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, im Falle eines Konfliktes oder einer Besetzung des Landes ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten (s. III. Abkommen, Artikel 122; IV. Abkommen, Artikel 136).

Über das Amtliche Auskunftsbüro werden Informationen über die in der Hand der Konfliktparteien befindlichen Kriegsgefangenen und über sonstige geschützte Personen (z.B. Zivilinternierte) ausgetauscht.