pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Frau 
Nadja Radzkowski

Pflegedienstleitung

Tel:  06131 - 269 70
 

nadja.radzkowski@drk-mainz.de
_________________

Frau
Simone Backhaus

Pflegestützpunkt Nieder-Olm

Pariser Straße 104
55268 Nieder-Olm

Tel.: 06136 – 3369
simone.backhaus@drk-mainz.de

Beratung zur Pflegeversicherung

Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Erste Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Sie hier.  Unser AnsprechpartnerInnen vom DRK beraten Sie zu den wichtigsten Fragen der Pflegeversicherung. Rufen Sie uns einfach an!

Einblicke in die Leistungen der Pflegeversicherung

Zum einen verändert sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit, zum anderen werden die bisherigen Pflegestufen durch das neue System der Pflegegrade ersetzt.

Der neue Pflegebedürftigkeits-begriff orientiert sich nicht mehr an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern an dem Grad der Selbstständigkeit. 

Wer gilt als pflegebedürftig?

Gemäß des § 14 SGB XI  sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Unterstützung von anderen benötigen. Zudem sind Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Einschränkungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Pflegegrade

Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ) oder in Pflegegrad 5 Härtefall (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation) eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst. Zudem werden neben den klassischen Bereichen wir Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte umfassend betrachtet.

Pflegestützpunkte- Kompetente Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

In den Pflegestützpunkten werden Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte zu den verschiedensten Themen rund um das Thema Pflege neutral und kostenlos beraten. Häufig geht es dabei um folgende Themen:

  • Wie stelle ich einen Antrag für einen Pflegegrad?
  • Wie erhalte ich finanzielle Hilfen und welche Entlastungsangebote gibt es für pflegende Angehörige?

Ziel ist es, dass die Betroffenen solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben und ein weitestgehend selbstständiges Leben führen können. Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten informieren Sie persönlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Die Fachkräfte der Pflegestützpunkte schätzen gemeinsam mit den Ratsuchenden den individuellen Hilfebedarf ein und erstellen einen Versorgungsplan. Dieser enthält Angaben über verabredete Maßnahmen wie z.B.MenüService, HausNotruf, Hilfsmittel wie Duschhocker und Rollatoren oder Angebote von Pflegediensten und vieles mehr. Gemeinsam wird dann entschieden, welche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Ihre Ansprechpartner im Pflegestützpunkt Nieder-Olm: 

Reiner Wissel, Simone Backhaus, Galina Leonow

Pariser Straße 104 
D-55268 Nieder-Olm 
Tel.: 06136 - 3369 und 06136/ 758 88 58


Galina.Leonow(at)pflegestuetzpunkte-rlp.de
Simone.backhaus(at)pflegestuetzpunkte-rlp.de
Reiner.wissel(at)pflegestuetzpunkte-rlp.de