Auf Grund der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung ist die Durchführung von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe bis einschließlich 14.03.2021 nicht zulässig! UPDATE am 15.02.2021
Auf Grund der Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 12. Februar 2021 ist bis einschließlich 28.02.2021 u.a. die Durchführung von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe untersagt. UPDATE am 23.01.2021:
Auf Grund der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung sind alle „Aus- und Fortbilungen in Erster Hilfe“ bis einschließlich 14.02.2021 abgesagt! UPDATE am 06.01.2021:
Auf Grund der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung - Auslegungshilfe Stand 05.01.2021 - sind alle „Aus- und Fortbilungen in Erster Hilfe“ bis einschließlich 31.01.2021 abgesagt! UPDATE am 15.12.2020:
"Im Zeitraum vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 können wir auf Grund der Vierzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (Teil 6 § 14 (2)) keine Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe durchführen." Update am 23.10.2020:
Die Auflagen zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen werden bei uns eingehalten. Bei der Durchführung unserer Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe setzen wir auch auf die der AHA+A+L Regel der Bundesregierung.
Abstand:
Während der gesamten Veranstaltung soll möglichst der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.Hygiene:
Bei jedem Betreten unserer Räumlichkeiten, und auch bei Bedarf, sind die Hände gründlich zu desinfizieren oder zu waschen.Alltagsmaske:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist erforderlich:- beim Betreten unserer Räumlichkeiten,
- beim Unterschreiten des Mindestabstandes,
- bei der Durchführung von Gruppen- und Partnerarbeiten,
- bei der Durchführung von Stationsübungen und
- bei der Durchführung von Fallbeispielen.