Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrecht zum 01.01.2023 wird erstmalig ein zeitlich befristetes Vertretungsrecht unter Ehegatten (und anerkannte Lebenspartnerschaften) eingeführt.
Danach können sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallversorgung gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gesetzlich vertreten. Welche Voraussetzungen für das befristete Vertretungsrecht gegeben sein müssen und welche Aufgaben dieses umfasst, werden bei der Veranstaltung ebenso thematisiert, wie die Frage, ob dadurch eine Vollmachtserteilung oder eine Patientenverfügung entbehrlich werden.
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