Mit Einführung des einheitlichen Europäischen Führerscheins wurde das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges das von Einsatzkräften gefahren werden darf, auf 3,5 Tonnen begrenzt.
Dies stellt gerade für die im Katastrophenschutz vorhandenen Fahrzeuge wie Geräte-wagen (GW Betreuung / GW San) oder Notfall-Krankenwagen des Bundes eine Einschränkung im Einsatz der Hilfsorganisationen dar.
In der siebten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Juni 2011 wurde deshalb beschlossen, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilen kann.
Inhalte, Themen & Lehrplan:
Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:
1. Allgemeine Kenntnisse
2. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
3. Anhängerbetrieb
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Anmeldung:
Alle Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung zu einer der theoretischen Schulungen erfüllt sein bzw. entsprechende Bescheinigungen sind bei der Anmeldung mit einzureichen. Eine Anmeldung ist nur über die Bereitschaftsleitung des Ortsvereines möglich.