betreuungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erweiterung der Fahrerlaubnis bis 4,75 t bzw. 7,5 t

Herr
Edgar Müller


hga@drk-mainz.de

Die Anmeldung zu den Ausbildungen für die Bereitschaften
erfolgt ausschließlich online über den DRK-Server. 

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne per Mail mit uns Kontakt auf. 

Mit Einführung des einheitlichen Europäischen Führerscheins wurde das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges das von Einsatzkräften gefahren werden darf,  auf 3,5 Tonnen begrenzt.

Dies stellt gerade für die im Katastrophenschutz vorhandenen Fahrzeuge wie Geräte-wagen (GW Betreuung / GW San) oder Notfall-Krankenwagen des Bundes eine Einschränkung im Einsatz der Hilfsorganisationen dar.
In der siebten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Juni 2011 wurde deshalb beschlossen, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilen kann.


Inhalte, Themen & Lehrplan:
Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:
1. Allgemeine Kenntnisse

  • Abfahrtkontrolle
  • Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
  • Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen
  • Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands)
  • Ladungssicherung
  • Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung


2. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Rückwärts einparken

3. Anhängerbetrieb

  • Anhänger an- und abkuppeln
  • Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage
  • Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen
  • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen

 
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:

  • Allgemeine Helferuntersuchung zum Nachweis einer gesundheitlichen Eignung.
  • Mitgliedschaft in einer Bereitschaft des DRK-Kreisverbandes Mainz-Bingen.
  • Begonnene Einsatzkräftegrundausbildung (mind. Teilnahme an RKE, Funk, Betreuungsdienst)
  • Mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Nachweis aus Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Bescheinigung des Helfers, dass er bereits über 2 Jahre Fahrpraxis verfügt
  • Bescheinigung des Ortsvereins, dass der Helfer dort bereits Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren ist und solche bis 4,75 bzw. 7,5 t zukünftig fahren soll

Anmeldung:
Alle Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung zu einer der theoretischen Schulungen erfüllt sein bzw. entsprechende Bescheinigungen sind bei der Anmeldung mit einzureichen. Eine Anmeldung ist nur über die Bereitschaftsleitung des Ortsvereines möglich.