pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Frau 
Nadja Radzkowski

Pflegedienstleitung

Tel:  06131 - 269 70
 

nadja.radzkowski@drk-mainz.de
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Frau
Simone Backhaus

Pflegestützpunkt Nieder-Olm

Pariser Straße 104
55268 Nieder-Olm

Tel.: 06136 – 3369
simone.backhaus@drk-mainz.de

Beratung zur Pflegeversicherung

Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Erste Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Sie hier.  Unser AnsprechpartnerInnen vom DRK beraten Sie zu den wichtigsten Fragen der Pflegeversicherung. Rufen Sie uns einfach an!

Einblicke in die Leistungen der Pflegeversicherung

Zum einen verändert sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit, zum anderen werden die bisherigen Pflegestufen durch das neue System der Pflegegrade ersetzt.

Der neue Pflegebedürftigkeits-begriff orientiert sich nicht mehr an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern an dem Grad der Selbstständigkeit. 

Wer gilt als pflegebedürftig?

Gemäß des § 14 SGB XI  sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Unterstützung von anderen benötigen. Zudem sind Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Einschränkungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Pflegegrade

Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ) oder in Pflegegrad 5 Härtefall (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation) eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst. Zudem werden neben den klassischen Bereichen wir Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte umfassend betrachtet.