A. Zelck/DRK-Service GmbHUnsere Einrichtung
Im Rahmen der stationären Kinder- und Jugendhilfe betreiben wir seit dem 01.05.2026 eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Unser Angebot richtet sich an Jugendliche, die (insbesondere) nach § 35a SGB VIII untergebracht werden sollen. Also jene, die von einer psychischen Erkrankung bedroht oder betroffen sind.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die jungen Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen, Problemlagen sowie Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Unsere Jugendwohngruppen „Mitternacht I“ und „Mitternacht II“ befinden zentral gelegen in der Mainzer Altstadt.
Unser Setting
In einem familiären Setting gestalten wir gemeinsam mit den Jugendlichen neue Lebenswege. Die Jugendwohngruppen „Mitternacht I“ und „Mitternacht II“ bieten jeweils sechs jungen Menschen ab 14 Jahren ein neues Zuhause auf Zeit. Der Stellenschlüssel ist gem. Betriebserlaubnis 1:1.
Der Schwerpunkt der Wohngruppen wird im Bereich des § 35a SGB VIII liegen. Außerdem können jugendliche und junge Menschen gem. §§ 27 i. V. m. 34, 41 sowie § 42 SGB VIII untergebracht werden.
Die Jugendwohngruppen „Mitternacht I“ und „Mitternacht II“ verstehen sich als pädagogische Wohngruppen und bieten keine Unterbringung im Rahmen intensivpädagogischer Maßnahmen an.
Das Team
Das Team der KiJuFa des DRK-Kreisverbands Mainz-Bingen e. V. ist multiprofessionell aufgestellt. In den Wohngruppen sind u. a. Sozialarbeitende, Erziehungswissenschaftler:innen, Erzieher:innen und Psycholog:innen beschäftigt. Ergänzt und unterstützt wird das Team durch Haustechniker sowie Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte. Kooperationspartner sind außerdem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Supervisoren.
Der DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e. V.
Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist der DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e. V. mit Sitz in Mainz-Gonsenheim. Als Arbeitgeber stellen für uns die sieben Rotkreuzgrundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit Freiwilligkeit, Einheit und Universalität eine besondere Verpflichtung dar.