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Testament & Nachlass - mit ihrem Nachlass Gutes tun

Herr
Peter Geibel 

stv. Geschäftsführer


Tel: 06131 - 269 57

peter.geibel@drk-mainz.de

Eine Erklärung für das Leben. 

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es berührt gleichermaßen materielle und immaterielle Fragen: Was könnte ich mit meinem Nachlass tun? Wem kann ich damit alles helfen? Denn ein sinnvoll geregelter Nachlass kann gleichermaßen einen guten Anfang darstellen.

Gestalten Sie deswegen, nach ihren eigenen Vorstellungen mit Ihrem Testament, die positive Zukunft der Menschen maßgeblich mit. Mit einer Testamentsspende an den DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. tragen Sie einen wichtigen Teil zu einer lebenswerten Gesellschaft in Ihrer Region bei, für die wir einstehen und die wir kontinuierlich verbessern und vorantreiben.

Das DRK vor Ort als Erbe.

Sie können auch nach Ihrem Tod sinnstiftend unsere Arbeit unterstützen. Das ist möglich, wenn Sie den DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis testamentarisch bedenken. Testamentarisch können Sie zudem festlegen, welche Projekte wir mit Ihren Zuwendungen in unserer Region unterstützen sollen.

Ein Testament für das DRK
Welche Angaben müssen im Testament gemacht werden, wenn ich das DRK bedenken möchte?

Wenn Sie das DRK in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten, nehmen Sie bitte unseren Kreisverband mit der vollständigen Adresse auf:

DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V.
Im Niedergarten 20
55124 Mainz

Kann ich in meinem Testament auch ein bestimmtes Projekt bedenken, das mir besonders am Herzen liegt?

Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch lassen sich die Möglichkeiten schnell aufzeigen und viele Fragen einfach klären. 

Kann ich Ihnen auch eine Immobilie, eine wertvolle Sammlung oder auch Schmuck vererben?

Ja, das ist möglich. Wir kümmern uns professionell, respektvoll und ganz nach Ihren festgehaltenen Wünschen um die gesamte Auflösung des Hausstandes. Gehört eine Immobilie oder ein Grundstück zum Nachlass, wird diese in aller Regel nach dem Eintreten des Erbfalles verkauft. Gleiches gilt für andere Sachwerte, wie Schmuck oder ähnliches. Mit dem Verkaufserlös werden regionale Projekte des DRK finanziert. Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kann ich eine Auflage in mein Testament aufnehmen? 

Auflagen verpflichten Ihre Erben zu einzelnen Tätigkeiten. Ein Testament wird frühestens drei Wochen nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Regelungen zur Bestattung und für eventuelle Haustiere müssen darum in jedem Fall an anderer Stelle getroffen werden, damit sie unmittelbar nach dem Todesfall greifen können. Generell ist es immer sinnvoll, gewünschte Auflagen im Vorfeld abzusprechen: kann sie vom Erben erfüllt werden? Sind ausreichende finanzielle Mittel vorhanden (z.B. für eine gewünschte Grabpflege).

Kann ich das DRK auch in meine Lebensversicherung als Begünstigten einsetzen?

Sie können eine Organisation wie das DRK zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Wertpapierdepots und Bankguthaben erklären. Ihr Kreditinstitut oder Ihr Versicherungsunternehmen halten entsprechende Formulare bereit.

Muss das DRK Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen?

Der große Vorteil: als gemeinnützige Organisation ist das DRK von der Erbschaftssteuer befreit und alle Zuwendungen kommen ohne Abzug der Arbeit des DRK für Menschen in Not zugute.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V. in Ihrem Testament zu bedenken, unterstützen wir Sie dabei - treten Sie einfach mit uns in Kontakt. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat rund um das Thema Testament & Nachlass zur Seite.