besuchsdienst-header02.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

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Frau
Sabine Backhaus

Tel: 06131 - 269 37

Frau
Jeannette Carlé

Tel: 06131 - 269 30

Herr 
Tobias Fastenau
Tel: 06131 - 269 76

Betreuungsverein@drk-mainz.de
 

Betreuungsverein

Machen Sie sich Gedanken darüber, dass plötzlich und unerwartet alles anders sein könnte? Dass ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen kann, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein?

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer entscheidet für Sie, wenn Ihnen etwas zustößt und Sie auf die Fürsorge anderer angewiesen sind? Schon jetzt können Sie durch entsprechende Verfügungen sicher stellen, wer für Sie handeln darf und, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.

Vorsorge treffen

Entscheiden Sie selbstbestimmt, wer für Sie sorgt, wenn Sie sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Jeder von uns hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer im Ernstfall seine Belange vertritt. In einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung benennt man vertraute Personen, die eine persönliche Vertretung übernehmen können. In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinische und pflegerische Versorgung nach den eigenen Vorstellungen erfolgen soll. Heute vorsorgen, um morgen selbstbestimmte Wege zu gehen!

Rechtliche Betreuung

Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung Erwachsener, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Diese Situation kann aufgrund einer Krankheit, im höheren Lebensalter oder plötzlich durch einen Unfall auftreten und eine rechtliche Betreuung notwendig machen.

Rechtliche BetreuerInnen handeln zum Wohle der betreuten Person in den Aufgabenkreisen, für die sie durch das zuständige Amtsgericht bestellt wurden.

Diese können die Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, den Schriftwechsel mit Behörden und die Postvollmacht umfassen. Rechtliche BetreuerInnen unterliegen während ihrer Tätigkeit der Kontrolle durch das zuständige Amtsgericht.

Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen des DRK-Betreuungsvereins führen eigene rechtliche Betreuungen und begleiten ehrenamtliche BetreuerInnen bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Im Rahmen von Schulungsreihen werden sie gründlich auf Situationen vorbereitet, die sie als BetreuerInnen erwarten. Hierfür werden sie neben dem theoretischen Hintergrund mit vielen Tipps für die Praxis vertraut gemacht.

Regelmäßig stattfindende Stammtische ermöglichen zudem einen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen BetreuerInnen.

In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Mainz-Bingen haben wir ein Jahresprogramm zusammengestellt, in dem wir Inhalte zu wichtige Themen rund um die rechtliche Betreuung vermitteln. 

Vorsorgemöglichkeiten des Betreuungsvereins

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für Fälle wie Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Beeinträchtigungen Vorsorge zu treffen. Im folgenden stellen wir Ihnen diese Alternativen vor. Natürlich beraten wir Sie gerne auch persönlich zu diesen Vorsorgemöglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht  ist ein privatrechtlicher Vertrag. Um sie zu erteilen muss die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers gewährleistet sein. Eine Vollmachtserteilung macht die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig. Sie können im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson legitimieren in allen relevanten Bereichen wie Vermögens-, Gesundheits- , Behörden- und  Wohnungsangelegenheiten zu entscheiden.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung basiert auf dem Betreuungsgesetz vom 1. Januar 1992 und regelt die rechtliche Betreuung. Für das Verfassen einer Betreuungsverfügung ist die Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich. Der Betreffende muss lediglich seinen Willen äußern können. Das Vormundschaftsgericht bestellt und beaufsichtigt den gesetzlichen Betreuer.

Sie können darin vorsorgliche Regelungen treffen für den Fall, dass eigenständige Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich auch dann, wenn keine Person vorhanden ist, der eine Vollmacht erteil werden könnte.

Patientenverfügung

Niemand darf Ihr Leben auf Ihren Wunsch hin beenden. Niemand darf Ihr Sterben gegen Ihren Willen aufhalten oder verlängern. Je mehr Möglichkeiten die Intensivmedizin bietet, umso wichtiger wird es, rechtzeitig zu überlegen, ob Sie lebensverlängernde Möglichkeiten unter allen Umständen in Anspruch nehmen wollen oder unter welchen Bedingengen Sie darauf verzichten möchten.

In einer Patientenverfügung können Sie eine solche Erklärung für den Fall hinterlegen, dass Sie durch Unfall oder Krankheit in einen Zustand geraten, in dem Sie Ihre Urteil- und Entscheidungsfähigkeit auf Dauer verloren haben. In Verbindung mit der Patientenverfügung sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Gesundheitsvollmacht erteilen. Darin entbinden Sie den Arzt dieser Person gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht und ermächtigen sie, sich für die erforderlichen Schritte im Sinne Ihrer für Sie einzusetzen und Sie zu vertreten.

Ist ein Patient nicht fähig einzuwilligen - beispielsweise im Koma -, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Eine Patientenverfügung kann dann weiterhelfen.

Die Patientenverfügung sollte Ihre individuelle "Handschrift" tragen. Hier ist kein vorgefertigtes Formular sinnvoll. Je konkreter sie Ihre Wünsche erkennen lässt, umso besser ist sie umzusetzen. Sinnvoll und hilfreich ist es, konkrete Zeiträume festzulegen: Wie lange soll eine intensivmedizinische Therapie fortgesetzt werden? Nach welcher Zeit soll eine lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden? So ist gewährleistet, dass den behandelnden Ärzten oder Ihrem Bevollmächtigten die nötigen Informationen zur Verfügung stehen, um in Ihrem Willen zu handeln.

Hinterlegung und Zentralarchiv

Stellen Sie sicher, dass die Verfügung oder Vollmacht, die Sie angefertigt haben, im entscheidenden Moment zur Hand ist. Der DRK-Ortsverein Mainz e.V. führt das bundesweit einzige Zentralarchiv, in dem Sie Ihre Dokumente hinterlegen können.

Informationen zur Hinterlegung im bundesweiten Zentralarchiv erhalten Sie bei:


Zentralarchiv
DRK-Ortsverein Mainz e.V.
Altenauergasse 1, 55116 Mainz
Tel: 06131 221117
info(at)drkovmainz.de
Zentralarchiv für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
http://www.drkovmainz.de/

Sprechzeiten und Publikumsverkehr im DRK-Zentralarchiv:
Altenauergasse 1,  55116 Mainz 
immer montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.